Beitragssatzung


 

  • Die Mitglieder des Fördervereins leisten für die Vereinstätigkeit einen Jahresbeitrag.
  • Die Beiträge dienen der Arbeitsfähigkeit des Vereins für Investitionsmaßnahmen, Verwaltungs- und Sachkosten.
  • Der Jahresbeitrag wird nach sozialen und wirtschaftlichen Gründen gestaffelt erhoben.
  • Einzelne Mitglieder können durch Selbsteinschätzung höhere Beträge leisten.
  • Unternehmen, Betriebe, Firmen, Institutionen sowie juristische Personen zahlen je nach Vereinbarung gesonderte Beiträge.
  • Ehrenmitglieder und Mitglieder aus den östlichen europäischen Staaten zahlen keine Beiträge.

 

Jahresbeiträge

Jugendliche von 16 bis 18 Jahren

6,00 Euro

Erwerbslose / Ehepaar

12,50 Euro / 15,00 Euro

Rentner / Ehepaar

12,50 Euro / 15,00 Euro

Erwerbstätige / Ehepaar

25,00 / 30,00 Euro

Selbsteinschätzung

> 25,00 Euro