Bedeutung und Verbreitung


 

Heidelberger Bilderhandschrift

Entstand zwischen 1295 bis 1304 im obersächsischen Raum. Sie hat 310 Bildstreifen und 30 Blätter (30 x 23,5 cm). Im 17. Jh. wurden die einzelnen Lagen neu geordnet, um das Buch mit einer besonders prachtvollen und gut erhaltenen Seite beginnenzu lassen. So erscheint in Heidelberger seitdem der Anfang des Lehnrechts. Auch die Blattzählung wurde in dieser Zeit neu verändert.

 

Oldenburger Bilderhandschrift

Entstand 1336 im Auftrag des Grafen Johann III. von Oldenburg, um die Ritterschaft im Recht zu unterweisen. Die Sprache ist mittelniederdeutsch. Der Verfasser war ein Mönch des Klosters Rastede bei Oldenburg namens Hinricus Gloyesten. Die Bilderhandschrift hat 578 Bildstreifen, allerdings illustrieren sie nur das Landrecht. Lediglich 44 Bildszenen auf 14 Seiten sind farblich gestaltet, während die restlichen Illustrationen nur die Umrisse der Figuren und Gegenstände erkennen lassen. Auffällig ist der Verzicht auf die Kennzeichnung von Augen, Mund und Nasen in den Gesichtern. Die Bilderhandschrift blieb somit unvollendet. Die Handschrift wurde im Jahre 1637 im Bücherverzeichnis des Grafen Anton Günther von Oldenburg (1603-1667) erwähnt. Nachdem die Handschrift durch Erbgang an andere Familien gelangt war, erfolgte 1877 der Rückkauf durch Großherzog Nikolaus Friedrich Peter von Oldenburg (1853-1900). Dessen Urenkel veräußerte die Bilderhandschrift 1991 an die Niedersächsische Sparkassenstiftung Hannover, die sie erstmals der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machte. Jetzt wird die Bilderhandschrift in der Landesbibliothek Oldenburg aufbewahrt.

 

Dresdner Bilderhandschrift

Entstand zwischen 1295 und 1364. Sie hat 924 Bildstreifen und 92 Blätter (ca. 33 x 26 cm). Im Jahre 1574 wird sie im Katalog der Bibliothek des Kurfürsten August (1553-1586) erwähnt. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde der Codex im Keller des Japanischen Palais gelagert. Hier überstand er den großen Bombenangriff auf Dresden am 13. Februar 1945. Doch lag das Stück etwa vierzehn Tage lang im Schlammwasser, welches unbemerkt in den Keller eindrang. Die verheerende Folge war der fast gänzliche Verlust der Kolorierung. Allein die aus Blattgold gearbeiteten Teile (Kronen, Zepter, Reliquiare, Initialen) haben das Wasserbad überstanden. Neben diesen ist auch der Text weitgehend erhalten geblieben.

 

Wolfenbüttler Bilderhandschrift

Entstand zwischen 1348 und 1362/71. Sie hat 776 Bildstreifen und 86 Blätter (ca. 35 x 27 cm). Die Dresdener Bilderhandschrift bildete die Vorlage für die Wolfenbütteler Bilderhandschrift, weshalb sie auch den mitteldeutschen Bilderhandschriften zuzuordnen ist. 1651/52 wurde die Bilderhandschrift vom Herzog August von Braunschweig-Lüneburg (1635 - 1666) für seine Bibliothek erworben und befindet sich noch heute dort (Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel).