Die Zahl 7


 

Das Trafohaus zeigt Darstellungen aus dem Dresdner Sachsenspiegel.

Es sind die 7 Schöpfungstage, die 7 Weltenalter, die 7 Heerschilde und die 7 Verwandtschafts- und Erbschaftsgrade.
(www.anhalt-bitterfeld.de)

 

 

 

7 Großbilder der Heidelberger Bilderhandschrift


 

Warum die Zahl Sieben?

Die Zahl 7 wird im Sachsenspiegel ebenfalls als heilig benannt. Das Jahr 7 war das Jahr der Freilassung und nach 7 mal 7 Jahren kam das 50. Jahr, das war das Jahr der Freuden, da musste jedermann frei, ob er wollte oder nicht. (Landrecht 3/42§4)

 

Bilder der Darstellung am Standort Teich von links nach rechts.

1. und 2. Figur (Ldr. 3/27)

 (Infolge eines Ehehindernisses nichtige Ehe) Welche Kinder die Scheidung ihrer Eltern an ihrem Recht nicht schadet. Wer unwissentlich eine Frau zur Ehe nimmt, die er zur Ehe nicht nehmen durfte, und Kinder mit ihr hat, werden die Eltern zurecht geschieden, so schadet dies den Kindern an ihrem Recht nicht – weder den Kindern, die vor der Scheidung geboren sind, noch dem Kind, mit dem die Mutter schwanger geht. (Geistlicher der die Ehe scheidet und größeres Kind sind nicht auf dem Bild)

3. und 4. Figur (Ldr. 3/63 § 1)

Der König Konstantin verlieh dem Papst Sylvester zu dem geistlichen das weltliche Gewette von 60 Schilling, um alle diejenigen gefügig zu machen, die Gott nicht mit ihrem Leibe büßen wollen, indem man sie an ihrem Vermögen dazu zwingt. In dieser Weise sollen weltliches und geistliches Gericht zusammenwirken, damit man, was dem einen Widerstand leistet, mit dem anderen dazu zwinge, gehorsam zu sein und die Pflicht dem Recht gegenüber zu erfüllen.

5. und 6. Figur (Lehnrecht 17)

Wenn der Herr das Gut eines Mannes in Gegenwart dessen, der das Gut zu Lehen hat, jedoch ohne dessen Widerspruch anderweitig verleiht, so kann der Mann an dem Gut, das bisher sein Lehen war, kein Recht mehr geltend machen. Auf dem Bild fehlt der Herr, der neue Lehnsmann greift die Ähren (dritter Arm) bezeichnent für das Gut, die hochgehaltenden beiden Hände veranschaulichen den bekannten Belehnungsakt. Der bisherige Besitzer des Lehens verzichtet auf den Widerspruch, indem er sich den Mund zuhält. (Unfähigkeitsgestus durch den Herrn angedeutet)

7. Figur (Ldr. 3/26 § 2)

Vor einen auswärtigen Gericht verantwortet sich kein Schöffenbarfreier durch Zweikampf. Er muß sich aber in dem Gerichtsbezirk verantworten, indem sein Stammgut liegt. Der Zweikämpfer (Berufskämpfer) – Auffallend sind der kleine Schild und das Riesenschwert. Ob hier schon eine leise Ironie gegenüber dem Gottesurteil des Zweikampfes liegt, dessen Ende als prozessuales Beweismittel zur Zeit der Entstehung der Bilderhandschriften des Sachsenspiegels bereits nahegerückt ist? (Beklagter und Richter sind nicht auf dem Bild)

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